Was ist eine Datenschutzverletzung?

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Als Datenschutzbeauftragte/r ist es uns wichtig, die Definition einer Datenschutzverletzung zu klären. Im Allgemeinen ist eine Datenschutzverletzung eine Verletzung der Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit personenbezogener Daten. Wir verstehen unter personenbezogenen Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Eine Datenschutzverletzung kann verschiedene Formen annehmen, z.B. Datenschutzpannen, -schwachstellen, -lücken oder -versäumnisse.

Die Herkunft des Begriffs Datenschutzverletzung ist nicht eindeutig zu bestimmen, da er sich aus verschiedenen Rechtsquellen ergibt. Eines der wichtigsten Gesetze in Deutschland, das den Datenschutz regelt, ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die DSGVO gilt EU-weit und trat im Jahr 2018 in Kraft. Sie definiert den Begriff der Datenschutzverletzung und legt fest, wie Unternehmen damit umgehen müssen.

Die Anwendungsbereiche von Datenschutzverletzungen sind breit gefächert. Unternehmen und Behörden müssen innerhalb ihrer Organisation dafür sorgen, dass personenbezogene Daten sicher und vertraulich behandelt werden. Im Falle einer Verletzung dieser Pflichten haftet das Unternehmen für den Schaden, der durch die Verletzung entsteht. Zu den möglichen Ursachen einer Datenschutzverletzung gehören menschliches Fehlverhalten, technische Schwächen oder Angriffe von außen.

Synonyme oder verwandte Begriffe für Datenschutzverletzung sind Datensicherheitsverletzungen, Datenpannen oder Datenschutzverstöße.

Es gibt auch ähnliche Begriffe wie Datenschutzverletzung, die jedoch inhaltliche Unterschiede aufweisen. Beispielsweise bezieht sich eine Datenschutzverletzung ausschließlich auf personenbezogene Daten, während Datensicherheitsverletzungen auch andere Arten von Daten betreffen können. Datenschutzverstöße umfassen wiederum alle Verstöße gegen die Datenschutzgesetze und nicht nur die Verletzung der Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit personenbezogener Daten.

Abkürzungen und Akronyme, die im Kontext von Datenschutzverletzungen relevant sind, sind DSGVO für die Datenschutzgrundverordnung, BDSG für das Bundesdatenschutzgesetz und BfDI für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Kontextbezogene Hinweise für den Umgang mit einer Datenschutzverletzung sind in der DSGVO definiert. Unternehmen und Behörden sind verpflichtet, eine Datenschutzpanne innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Zudem müssen betroffene Personen über die Verletzung informiert werden, wenn dadurch ein hohes Risiko für ihre Rechte und Freiheiten entsteht.

Zusammenfassend ist eine Datenschutzverletzung eine Verletzung der Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit personenbezogener Daten. Diese kann verschiedene Ursachen haben und sollte innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden. Unternehmen und Behörden müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten sicher und vertraulich behandelt werden, um eine Datenschutzverletzung zu vermeiden.