Was bedeutet Datenschutzanpassung?

Zurück zum Glossar

Die Datenschutzanpassung beschreibt die Maßnahmen, die ein Unternehmen im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten ergreift. Hierbei geht es insbesondere darum, etwaige Schwächen im Datenschutz zu identifizieren und zu beheben, sowie den aktuellen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Die Ursprünge der Datenschutzanpassung liegen in der fortschreitenden Digitalisierung, die dazu geführt hat, dass immer mehr Daten digital vorliegen und dadurch einem höheren Risiko ausgesetzt sind. Unternehmen sind heute mehr denn je verpflichtet, den Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter sicherzustellen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union hat hierbei die Standards für den Datenschutz in Europa neu definiert.

Die Datenschutzanpassung ist in nahezu allen Bereichen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, relevant. Besonders wichtig ist sie jedoch für Unternehmen, die mit besonders sensiblen oder geschützten Daten arbeiten, wie z.B. Finanzinstitute, Versicherungen oder Behörden.

Synonyme Begriffe für die Datenschutzanpassung sind Anpassung des Datenschutzes, Datenschutzüberprüfung oder auch Datenschutzaudit. Es geht hierbei jedoch immer um denselben Prozess.

Wichtig ist, zwischen der Datenschutzanpassung und der Datenschutzfolgenabschätzung zu unterscheiden. Während erstere die allgemeine Anpassung an die Anforderungen der DSGVO beschreibt, geht es bei der Datenschutzfolgenabschätzung um die Beurteilung von Risiken bei konkreten Projekten oder Maßnahmen, die personenbezogene Daten betreffen.

Im Rahmen der Datenschutzanpassung müssen zahlreiche Vorgaben der DSGVO erfüllt werden, wie z.B. das Einholen von Zustimmungen zur Datennutzung, das Verpflichten von Mitarbeitern zum Datenschutz oder auch die Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten. Auch technische Maßnahmen, wie die Verschlüsselung von Daten, die Einrichtung von Zugriffsrechten oder die regelmäßige Überprüfung der Systeme sind Teil der Datenschutzanpassung.

Abkürzungen und Akronyme, die im Zusammenhang mit der Datenschutzanpassung relevant sind, sind u.a. DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) oder auch EU-DSGVO (Europäische Datenschutz-Grundverordnung).

Für Unternehmen, die sich mit dem Thema der Datenschutzanpassung beschäftigen, bietet es sich an, einen internen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dieser kann die Einhaltung der Datenschutzvorgaben koordinieren und sicherstellen. In vielen Fällen ist es jedoch trotzdem sinnvoll, einen externen Datenschutzbeauftragten hinzuzuziehen, um Unabhängigkeit und Neutralität sicherzustellen.

Insgesamt ist die Datenschutzanpassung ein essenzieller Bestandteil des Datenschutzes. Sie stellt sicher, dass personenbezogene Daten angemessen und respektvoll behandelt werden und ermöglicht es Unternehmen, in der heutigen digitalen Welt vertrauensvoll mit Kunden- und Mitarbeiterdaten umzugehen.