Als Datenschutzbeauftragte*r ist es uns wichtig, über alle Aspekte des Datenschutzes im Bilde zu sein. Ein wichtiger Bestandteil davon sind Datenschutzverfahren. Doch was versteht man eigentlich genau darunter?
Definition:
Unter Datenschutzverfahren versteht man Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes in einem Unternehmen oder einer Organisation. Diese umfassen u.a. die Erfassung, Speicherung, Übertragung und Löschung von personenbezogenen Daten.
Herkunft:
Die Idee des Datenschutzes ist nicht neu und geht zurück bis ins 19. Jahrhundert. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung unserer Gesellschaft wurde der Schutz personenbezogener Daten immer wichtiger. Folglich führte dies zur Einführung verschiedener Gesetze wie z.B. die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in 2018.
Kontext und Anwendungsbereich:
Der Schutz personenbezogener Daten ist ein hohes Gut und hat für Unternehmen und Organisationen eine hohe Relevanz. Datenschutzverfahren sind demnach in allen Branchen und Bereichen anwendbar, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei sollte beachtet werden, dass es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt.
Synonyme und verwandte Begriffe:
Datenschutzverfahren werden auch häufig als Datenschutzmanagement oder Datenschutzorganisation bezeichnet. Verwandte Begriffe sind beispielsweise Datenschutzkonzept oder Datenschutzstrategie.
Unterscheidung zu ähnlichen Begriffen:
Datenschutzverfahren sollten nicht mit IT-Sicherheitsmaßnahmen verwechselt werden. Während Datenschutzverfahren spezifisch auf den Schutz personenbezogener Daten abzielen, stehen IT-Sicherheitsmaßnahmen allgemein für die Sicherung der IT-Infrastruktur.
Abkürzungen und Akronyme:
Abkürzungen oder Akronyme im Zusammenhang mit Datenschutzverfahren sind uns nicht bekannt.
Kontextbezogene Hinweise:
Datenschutzverfahren sollten stets auf das individuelle Unternehmen oder die Organisation zugeschnitten sein. Es gibt keine allgemeingültigen Vorgaben, sondern es muss stets eine Risikoanalyse vorgenommen und daraus die zu ergreifenden Maßnahmen abgeleitet werden.
Insgesamt ist es wichtig, dass Unternehmen und Organisationen sich stets über die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung und anderer gesetzlicher Vorgaben im Bereich Datenschutz informieren und ihre Datenschutzverfahren regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Nur so können sie sicherstellen, dass personenbezogene Daten bestmöglich geschützt werden.