Als Datenschutzbeauftragter spielt der Begriff des Datenverarbeiters eine zentrale Rolle im Rahmen der Umsetzung der DSGVO. Ein Datenverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Dies umfasst sämtliche Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten stehen, wie beispielsweise das Erheben, Speichern, Übermitteln oder Löschen von Daten.
Die Herkunft des Begriffs lässt sich auf den Bereich der Informationstechnologie zurückführen, da hier die meiste Datenverarbeitung stattfindet. Datenverarbeiter werden jedoch in nahezu allen Branchen eingesetzt und sind daher in sehr vielen Berufsfeldern anzutreffen.
Der Anwendungsbereich des Begriffs ist sehr weit gefasst und umfasst alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten lassen. Hierzu gehören beispielsweise IT-Dienstleister, Marketing-Agenturen oder Cloud-Dienstanbieter.
Synonyme oder verwandte Begriffe sind Datenverarbeitung oder Datenverarbeitungsdienstleister. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den Begriffen. So umfasst der Begriff Datenverarbeitung auch Tätigkeiten, die der Verantwortliche selbst durchführt und nicht an einen Dritten auslagert.
Es ist wichtig zu unterscheiden zwischen einem Datenverarbeiter und einem Verantwortlichen im Sinne der DSGVO. Der Verantwortliche bestimmt den Zweck der Datenverarbeitung und ist somit für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Der Datenverarbeiter hingegen handelt im Auftrag des Verantwortlichen und muss sich an die Weisungen des Verantwortlichen halten.
Abkürzungen oder Akronyme für Datenverarbeiter gibt es keine.
Für Unternehmen, die einen Datenverarbeiter beauftragen, ergeben sich verschiedene Kontextbezogene Hinweise. So muss der Verantwortliche sicherstellen, dass er nur solche Datenverarbeiter beauftragt, die ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen getroffen haben, um die Daten in angemessener Weise zu schützen. Zudem muss der Verantwortliche darauf achten, dass er mit dem Datenverarbeiter einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung abschließt, in welchem die Rechte und Pflichten der Parteien geregelt sind.
Insgesamt ist der Begriff des Datenverarbeiters also ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzes und der Umsetzung der DSGVO. Unternehmen und Organisationen müssen darauf achten, nur solche Datenverarbeiter zu beauftragen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um die Rechte der betroffenen Personen zu schützen.