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Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, ist eine europaweite Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten regelt. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft und gilt für alle Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig sind, sowie für alle Unternehmen außerhalb der EU, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten oder Dienstleistungen für EU-Bürger erbringen.

Die DSGVO soll das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stärken und den Schutz personenbezogener Daten transparenter und einheitlicher gestalten. Unternehmen müssen nun umfangreiche Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten rechtmäßig, transparent und fair verarbeitet werden.

Die Verordnung setzt auch hohe Anforderungen an die Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übertragung und Löschung personenbezogener Daten. Unternehmen müssen unter anderem die Zustimmung der betroffenen Personen einholen, um ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Betroffene haben außerdem ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit.

Die DSGVO hat viele Ähnlichkeiten mit dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Während das BDSG jedoch nur in Deutschland gilt, hat die DSGVO eine weitaus größere Reichweite und beeinflusst das Datenschutzrecht europaweit.

Zu den Synonymen der DSGVO gehören auch die Begriffe Datenschutzgrundverordnung, EU-Datenschutz-Grundverordnung oder auch Datenschutz-VO.

Nicht zu verwechseln ist die DSGVO mit der ePrivacy-Verordnung, die sich speziell auf den Datenschutz im Bereich der elektronischen Kommunikation bezieht.

Zu den Abkürzungen und Akronyme im Zusammenhang mit der DSGVO zählen u.a. „DSB“ (Datenschutzbeauftragter), „DSG“ (Datenschutzgesetz) sowie „GDPR“ (General Data Protection Regulation).

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Anforderungen der DSGVO erfüllen, um teure Strafen zu vermeiden. Deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen eine umfassende Datenschutzstrategie entwickeln und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, insbesondere der Datenschutzbeauftragte, über die Auswirkungen der DSGVO auf das Unternehmen informiert sind.

Insgesamt kann die DSGVO einen erheblichen Einfluss auf die Art und Weise haben, wie Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten und speichern. Unternehmen sollten sich daher intensiv mit den Anforderungen der Verordnung auseinandersetzen und sicherstellen, dass sie diese erfüllen, um das Vertrauen ihrer Kunden zu gewinnen und teure Strafen zu vermeiden.