Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-weit gültige Datenschutz-Richtlinie, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Sie ist die Nachfolgerin der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und dient dem Schutz personenbezogener Daten.
Der Anwendungsbereich der DSGVO ist sehr weitreichend. Sie gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder ihres Standorts, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Auch Behörden und öffentliche Stellen sind betroffen. Es ist wichtig zu beachten, dass die DSGVO nicht nur für Unternehmen innerhalb der EU gilt, sondern auch für Unternehmen außerhalb, wenn sie personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten oder ihr Verhalten in der EU überwachen.
Die Herkunft oder Etymologie des Begriffs ist einfach zu erklären. DSGVO steht für Datenschutz-Grundverordnung und ist eine Abkürzung, die sich aus dem offiziellen Namen ergibt.
Synonyme oder verwandte Begriffe zur DSGVO sind die europäische Datenschutzgrundverordnung oder auch einfach nur Datenschutzverordnung.
Eine wichtige Unterscheidung zu ähnlichen Begriffen wie beispielsweise dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu treffen. Die DSGVO ist eine europaweit geltende Verordnung, während das BDSG ein nationales Gesetz ist. Beide Gesetze können sich ergänzen oder überschneiden, aber die DSGVO hat Vorrang.
Abkürzungen und Akronyme, die im Zusammenhang mit der DSGVO verwendet werden, sind unter anderem GDPR (General Data Protection Regulation) und AVG (Algemene verordening gegevensbescherming).
In der täglichen Praxis müssen Unternehmen und Organisationen viele Anforderungen der DSGVO erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses, die Erstellung von Datenschutzerklärungen oder Einwilligungserklärungen, die Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen oder auch die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
Es ist wichtig zu beachten, dass Verstöße gegen die DSGVO mit empfindlichen Strafen geahndet werden können. Bußgelder können sowohl von nationalen Aufsichtsbehörden als auch von der EU-Kommission verhängt werden.
Zusätzlich müssen Unternehmen auch in Bezug auf den Datenschutz von Dritten, wie beispielsweise in Outsourcing- oder Cloud-Computing-Fällen, Vorsicht walten lassen. Hier können besondere vertragliche Regelungen notwendig sein, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.
Insgesamt ist die DSGVO ein wichtiger Schritt in Richtung eines verbesserten Datenschutzes in Europa. Unternehmen müssen sich jedoch mit ihrem Anwendungsbereich und den damit verbundenen Anforderungen vertraut machen und diese in ihren täglichen Geschäftsablauf integrieren.