Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-weite Verordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft trat. Sie regelt den Schutz personenbezogener Daten und gibt den Bürgern der EU mehr Kontrolle über ihre persönlichen Informationen. Datenschützer sollen dafür sorgen, dass Unternehmen und Organisationen rechtmäßig mit den Daten ihrer Kunden und Nutzer umgehen.
Herkunft und Etymologie:
Die DSGVO ist ein Nachfolger der älteren Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995. Mit der Verordnung sollte das Datenschutzrecht der EU an die Herausforderungen der Digitalisierung angepasst werden.
Kontext und Anwendungsbereich:
Die DSGVO gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Dazu gehören nicht nur Unternehmen innerhalb Europas, sondern auch solche außerhalb, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Die Verordnung umfasst auch öffentliche Stellen.
Synonyme und verwandte Begriffe:
Die DSGVO wird auch als GDPR (General Data Protection Regulation) bezeichnet. In Deutschland ist auch der Begriff Datenschutz-Grundgesetz gebräuchlich, was jedoch falsch ist. Das Grundgesetz regelt die Grundrechte in Deutschland und umfasst nicht das Datenschutzrecht.
Unterscheidung zu ähnlichen Begriffen:
Die DSGVO ist nicht zu verwechseln mit dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), das in Deutschland seit 1977 gilt. Das BDSG gilt in Deutschland weiterhin, allerdings nur für Bereiche, die nicht von der DSGVO geregelt werden. Die DSGVO hat Vorrang.
Abkürzungen und Akronyme:
DSGVO steht für Datenschutz-Grundverordnung. In Englisch wird die Verordnung als GDPR (General Data Protection Regulation) bezeichnet.
Kontextbezogene Hinweise:
Die DSGVO betrifft alle Unternehmen und Organisationen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Verpflichtungen der DSGVO einhalten, einschließlich der Einhaltung der Meldepflicht bei Datenverletzungen und der Berücksichtigung der Datenschutzrechte der betroffenen Personen. Datenschutzbeauftragte müssen sicherstellen, dass ihre Unternehmen die DSGVO einhalten und bei Verstößen angemessen reagieren.
Die DSGVO gibt den Bürgern der EU mehr Kontrolle darüber, wie ihre Daten verwendet werden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Zustimmung der betroffenen Personen einholen, bevor sie deren Daten verarbeiten.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Datenschutz-Grundverordnung ein wichtiger Schritt ist, um den Schutz personenbezogener Daten zu stärken und den Bürgern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Informationen zu geben. Unternehmen und Organisationen müssen sicherstellen, dass sie die Verordnung einhalten und die Datenschutzrechte der betroffenen Personen respektieren. Datenschutzexperten spielen eine wichtige Rolle bei der Einhaltung der Verordnung und müssen sicherstellen, dass ihre Unternehmen angemessen auf Verstöße reagieren.