Als Datenschutzbeauftragte wissen wir, dass es essentiell ist, personenbezogene Daten so sparsam wie möglich zu erheben und zu verarbeiten. Dieser Grundsatz wird allgemein als Datenminimierung bezeichnet.
Definition:
Datenminimierung bedeutet die Einschränkung der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf solche personenbezogenen Daten, die für den konkreten Verarbeitungszweck erforderlich sind. Es sollen also nur diejenigen Daten erhoben werden, die auch wirklich benötigt werden.
Kontext und Anwendungsbereich:
Datenminimierung ist ein wichtiger Grundsatz des Datenschutzes und findet Anwendung auf sämtliche Arten der Verarbeitung personenbezogener Daten. Dies kann z.B. die Erhebung von Kundendaten, Mitarbeiterdaten oder in der Forschung tätige Wissenschaftler betreffen.
Herkunft:
Die Idee der Datenminimierung entspringt der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Darin wird festgelegt, dass personenbezogene Daten nur in dem Umfang erhoben werden dürfen, der zur Erfüllung des Zwecks notwendig ist.
Synonyme und verwandte Begriffe:
Datenminimierung ist auch als „datensparsamer Umgang“ oder „minimalistische Datenerhebung“ bekannt. Es gibt auch andere Prinzipien des Datenschutzes, wie z.B. die Zweckbindung oder die Datensparsamkeit, die in ähnlichem Kontext verwendet werden.
Unterscheidung zu ähnlichen Begriffen:
Datenminimierung ist ähnlich wie die Datensparsamkeit, aber es gibt einen feinen Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen. Datensparsamkeit bezieht sich auf die Begrenzung der Datenmenge an sich, während Datenminimierung sich auf die Begrenzung der Datenerfassung und -nutzung bezieht.
Abkürzungen und Akronyme:
Es gibt keine spezifischen Abkürzungen oder Akronyme für Datenminimierung.
Kontextbezogene Hinweise:
Es ist wichtig zu beachten, dass Datenminimierung nur in Verbindung mit rechtmäßigen Zwecken durchgeführt werden sollte. Es sollte auch sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten, die erhoben werden, korrekt und aktuell und nicht für unnötige Zwecke verwendet werden.
Insgesamt ist Datenminimierung ein wichtiger Grundsatz des Datenschutzes, der darauf abzielt, die Menge der personenbezogenen Daten zu minimieren, um die Privatsphäre und den Datenschutz von Einzelpersonen zu schützen. Wir als Datenschutzbeauftragte empfehlen eine sorgfältige Umsetzung dieses Prinzips, um sicherzustellen, dass ein angemessenes Datenschutzniveau für die Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleistet ist.