Eine Datenschutzimplementierung befasst sich mit der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen im Unternehmen. Damit sollen personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, vernichtung, Missbrauch oder Verfälschung geschützt werden. Eine erfolgreiche Implementation umfasst bestimme Prozesse, die sowohl technische Maßnahmen als auch organisatorische Regelungen berücksichtigen müssen.
Erfolgt eine Datenschutzimplementierung nicht, besteht die Gefahr rechtliche Konsequenzen, wie beispielsweise Bußgelder, zu erhalten. Eine Implementierung wird dabei in der Regel durch einen Datenschutzbeauftragten geleitet und unterstützt.
Die Herkunft des Begriffs „Implementierung“ geht auf das lateinische Wort „implere“ zurück, was übersetzt „erfüllen“ oder „vollständig machen“ bedeutet. In diesem Zusammenhang geht es also darum, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen und den Schutz personenbezogener Daten umzusetzen.
In Bezug auf regelmäßige Aktualisierungen der Datenschutzanforderungen ist eine Datenschutzimplementierung ein ständiger Prozess und keine einmalige Aufgabe. Sowohl kleine als auch große Unternehmen müssen implementierungen durchführen, da für alle Unternehmen die gleichen Anforderungen gelten.
Synonyme Begriffe für Datenschutzimplementierung sind Datenschutzmanagement, Datenschutzstrategie oder auch Datenschutzplanung. Der Begriff Datenschutzaudit unterscheidet sich von der Datenschutzimplementierung dadurch, dass ein Datenschutzaudit lediglich eine Überprüfung der bereits vorhandenen Prozesse und Maßnahmen ist, während die Implementierung das Einrichten von neuem Systemen und Prozesse beinhaltet.
Abkürzungen und Akronyme, die im Zusammenhang mit Datenschutzimplementierung verwendet werden, sind DSGVO (Europäische Datenschutzgrundverordnung), BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) oder auch KDG (Kirchliches Datenschutzgesetz).
Hinweis: Eine Datenschutzimplementierung sollte auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzmanagements von Unternehmen bleiben. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Umsetzung den sich verändernden Anforderungen und Entwicklungen im Datenschutzrecht angepasst wird.