Die Datenschutzverpflichtung ist eine zentrale Komponente im Rahmen des Datenschutzrechts. Hierbei handelt es sich um die schriftliche Erklärung von Mitarbeitern oder auch Auftragsverarbeitern, in der sie sich dazu verpflichten, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Inhaltlich umfasst die Datenschutzverpflichtung konkret die Verschwiegenheitspflicht sowie den Umgang mit personenbezogenen Daten und den Schutz dieser Daten.
Datenschutzverpflichtungen gehen auf den Kern der DSGVO und des Datenschutzes insgesamt zurück und sprechen somit einen wichtigen Bereich im Einsatz von personenbezogenen Daten an. Hierbei ist die Einhaltung des Datenschutzes ein wichtiges Gut und muss jederzeit gewährleistet werden.
Die Verpflichtung zum Datenschutz ist ein Teil des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und legt fest, dass jeder Mitarbeiter oder Auftragnehmer, der personenbezogene Daten verarbeitet, für die Verarbeitung dieser Daten verantwortlich ist und das Vertrauen in den Schutz personenbezogener Daten fördern soll.
Mitarbeiter, die auf personenbezogene Daten zugreifen können, müssen daher in der Lage sein, diese Daten vertraulich zu behandeln. Hierfür müssen sie ihre Verantwortung gegenüber den Daten und den Personen, deren Daten sie verarbeiten, sowie gegenüber dem Unternehmen kennen und akzeptieren.
Ebenfalls ist festgelegt, dass sich Auftragsverarbeiter, die personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens verarbeiten, ebenfalls zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichten müssen. Dazu zählt auch die Einhaltung spezieller Anforderungen, die entsprechend vertraglich vereinbart werden.
Anwendbar ist die Datenschutzverpflichtung auf alle Branchen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Hierzu zählen beispielsweise der öffentliche Sektor, das Gesundheitswesen oder auch die Privatwirtschaft.
Synonyme oder verwandte Begriffe zur Datenschutzverpflichtung sind die Begriffe „Datenschutzerklärung“, „Datenschutzvorgaben“, „Datenschutzrichtlinien“ oder auch „Datenschutzbestimmungen“.
Eine Unterscheidung zur Datenschutzvereinbarung ist hierbei wichtig: während die Datenschutzverpflichtung eine allgemeine Verpflichtung darstellt, regelt die Datenschutzvereinbarung spezifische Aspekte des Datenschutzes, die zwischen Auftragsverarbeiter und Auftraggeber vereinbart werden.
Abkürzungen und Akronyme wie DSVGO oder EU-DSGVO werden ebenfalls im Kontext der Datenschutzverpflichtung genannt und sollten dementsprechend bekannt sein.
Es ist empfehlenswert, dass Unternehmen regelmäßig eine Datenschutzverpflichtung von ihren Mitarbeitern oder Auftragnehmern fordern und diese dokumentieren. Dadurch wird sichergestellt, dass die geltenden Datenschutzvorgaben eingehalten werden und etwaige Verstöße gegen den Datenschutz vermieden werden können.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Datenschutzverpflichtung ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzrechts ist und regelt, wie Mitarbeiter und Auftragsverarbeiter mit personenbezogenen Daten umgehen müssen. Durch deren Einhaltung soll das Vertrauen in den Schutz von personenbezogenen Daten gestärkt werden.