Als Datenschutzbeauftragte/r beschäftigen wir uns täglich damit, persönliche Daten zu schützen und sicherzustellen, dass die DSGVO eingehalten wird. Doch was sind eigentlich persönliche Daten?
Persönliche Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dabei kann es sich sowohl um allgemein bekannte Daten wie Namen, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten und Telefonnummern handeln, als auch um speziellere Informationen wie IP-Adressen oder Standortdaten.
Die Herkunft oder Etymologie des Begriffs „persönliche Daten“ ist nicht eindeutig zu bestimmen – er ist jedoch untrennbar mit dem Datenschutzgesetz und dessen Bestimmungen verbunden.
Der Anwendungsbereich von persönlichen Daten ist vielfältig. Unternehmen oder Organisationen verwenden persönliche Daten, um beispielsweise Kundenprofile zu erstellen, gezielte Werbung zu schalten oder Mitarbeiter zu verwalten. Auch im medizinischen Bereich oder im öffentlichen Sektor werden persönliche Daten verwendet.
Synonyme oder verwandte Begriffe sind zum Beispiel personenbezogene Daten, individuelle Daten oder personenbezogene Informationen.
Der Begriff „persönliche Daten“ darf nicht mit dem Begriff „personenbezogene Sachen“ verwechselt werden. Dabei handelt es sich um Gegenstände, die einer Person gehören und somit auch unter das Recht auf Privatsphäre fallen.
Abkürzungen oder Akronyme gibt es keine speziell für den Begriff „persönliche Daten“.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Verarbeitung von persönlichen Daten nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist und die Rechte der betroffenen Person, wie beispielsweise das Recht auf Auskunft oder Löschung, gewährleistet sein müssen.
Zusammenfassend kann man sagen: Persönliche Daten sind all jene Informationen, die sich auf eine bestimmte Person beziehen und deren Schutz von großer Bedeutung ist. Unternehmen und Organisationen haben die Verantwortung, sicherzustellen, dass diese Daten ordnungsgemäß verarbeitet und geschützt werden.