Pseudonymisierung ist ein Verfahren, bei dem personenbezogene Daten derart verarbeitet werden, dass sie nicht mehr ohne zusätzliche Informationen einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Dabei werden personenbezogene Daten durch Verwendung von Pseudonymen anonymisiert, ohne dass sie dabei vollständig gelöscht werden.
Das Verfahren der Pseudonymisierung hat seinen Ursprung im Bereich der Datenverarbeitung und findet inzwischen insbesondere im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) immer häufiger Anwendung.
Die Pseudonymisierung kann in verschiedenen Kontexten und Anwendungsbereichen erfolgen. Ein Beispiel ist die Gesundheitsbranche, wo sie eingesetzt wird, um die Rechte der Patienten zu schützen und gleichzeitig Forschung und Entwicklung medizinischer Produkte zu ermöglichen. Dabei werden personenbezogene Daten, wie beispielsweise Name oder Adresse, durch Pseudonyme ersetzt.
Synonyme für den Begriff Pseudonymisierung sind Anonymisierung, Maskierung oder Entpersonalisierung.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Pseudonymisierung und Anonymisierung. Während durch die Pseudonymisierung personenbezogene Daten ersetzt werden, ohne dass sie vollständig gelöscht werden, werden bei der Anonymisierung diese Daten vollständig entfernt und somit keiner bestimmten Person mehr zugeordnet werden können.
Abkürzungen und Akronyme, die im Zusammenhang mit der Pseudonymisierung verwendet werden, sind u.a. GDPR (General Data Protection Regulation), DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).
Kontextbezogene Hinweise zur Anwendung der Pseudonymisierung finden sich insbesondere in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die in ganz Europa gültig ist und Unternehmen und Behörden verpflichtet, personenbezogene Daten zu schützen. Dabei ist es wichtig, dass die Pseudonymisierung nach dem neuesten Stand der Technik und unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundsätze vorgenommen wird.
Insgesamt kann das Verfahren der Pseudonymisierung dazu beitragen, den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten, ohne dass dabei die Nutzung dieser Informationen für Forschung und Entwicklung eingeschränkt wird.