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Als Datenschutzbeauftragter ist es uns wichtig, das Thema Profiling näher zu erläutern. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff Profiling?

Profiling ist eine Methode, um bestimmte Eigenschaften von natürlichen Personen zu analysieren und daraus Vorhersagen und Bewertungen zu treffen. Dabei werden Daten der betreffenden Person ausgewertet und verarbeitet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse können unter anderem genutzt werden, um personalisierte Werbung zu schalten oder um Vorhersagen über das Verhalten einer Person zu treffen.

Das Wort „Profiling“ kommt aus dem Englischen und setzt sich aus den Begriffen „Profile“ (Profil) und „-ing“ zusammen. Es beschreibt also das Erstellen eines Profils.

In der DSGVO gibt es spezielle Regeln zur Verwendung von Profiling. So dürfen personenbezogene Daten nur dann für Profiling genutzt werden, wenn hierfür eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt oder das Profiling zur Erfüllung eines Vertrags notwendig ist. Außerdem muss der Betroffene vorab über den Zweck und Umfang des Profilings informiert werden.

Synonyme Begriffe für Profiling sind unter anderem Personenprofilbildung oder Personendatenauswertung. Ein verwandter Begriff ist das Data-Mining, bei dem große Datenmengen auf Muster und Zusammenhänge hin untersucht werden.

Einen Unterschied gibt es jedoch zu dem Begriff Scoring, bei dem ebenfalls Daten analysiert werden. Beim Scoring geht es aber darum, Entscheidungen über eine Person zu treffen, zum Beispiel ob ein Kredit gewährt wird oder nicht, während Profiling eher der Optimierung von Marketingkampagnen dient.

Abkürzungen oder Akronyme gibt es für den Begriff Profiling nicht, da es sich um einen allgemein verständlichen Begriff handelt.

Im Kontext der DSGVO ist es wichtig zu beachten, dass Profiling nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist und immer transparent für den Betroffenen gestaltet sein muss. Es dürfen keine diskriminierenden Entscheidungen auf Basis des Profilings getroffen werden und die betroffene Person hat jederzeit das Recht, Einsicht in ihre gespeicherten Daten zu nehmen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Profiling ein wichtiges Instrument im Marketing ist, jedoch unter den vorgegebenen Regeln der DSGVO genutzt werden muss. Es ist also wichtig, dieses Thema ausreichend zu kommunizieren und die betroffenen Personen über den Zweck und Umfang des Profilings aufzuklären. Wir als Datenschutzbeauftragte sind dazu da, Unternehmen bei der Umsetzung der DSGVO zu unterstützen und auf die Einhaltung der Regeln zu achten.