Einwilligung
Die Einwilligung beschreibt im Datenschutz die Zustimmung einer betroffenen Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Durch die Einwilligung werden die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Verarbeitung zwischen dem Verantwortlichen und der betroffenen Person festgelegt. Die Einwilligungserklärung muss freiwillig, informiert und unmissverständlich erfolgen. Zudem muss sie jederzeit widerrufbar sein.
Herkunft
Die Herkunft des Begriffs Einwilligung lässt sich auf das lateinische Wort „consentire“ zurückführen, welches soviel wie „übereinstimmen“ bedeutet.
Kontext und Anwendungsbereich
Die Einwilligung ist eine der wichtigsten Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im europäischen, speziell deutschen Datenschutz. Die Anwendungsbereiche sind vielfältig. So muss beispielsweise bei der Versendung von Newslettern oder der Veröffentlichung von Fotos in sozialen Netzwerken eine Einwilligungserklärung vorliegen. Auch bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte ist eine Einwilligung erforderlich.
Synonyme und verwandte Begriffe
Ein Synonym für Einwilligung ist Zustimmung. Verwandte Begriffe sind datenschutzrechtliche Einwilligung, explizite Einwilligung oder informierte Einwilligung.
Unterscheidung zu ähnlichen Begriffen
Die Einwilligung ist von anderen Datenschutz-relevanten Begriffen abzugrenzen. So kann beispielsweise die Einwilligung nicht als Basis für die Erhebung oder Verarbeitung von besonderen Arten personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten) herangezogen werden. Hier ist eine Einwilligungserklärung gesondert erforderlich. Auch darf die Einwilligung nicht als Koppelungsverbot ausgestaltet werden, das heißt, die Einwilligung darf nicht an die Erbringung einer Leistung gekoppelt werden.
Abkürzungen und Akronyme
Es gibt keine spezifischen Abkürzungen oder Akronyme im Zusammenhang mit der Einwilligung.
Kontextbezogene Hinweise
Bei der Einwilligungserklärung müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden. So muss die Einwilligung freiwillig erteilt werden, das heißt ohne Zwang oder Druck. Zudem muss die betroffene Person ausreichend informiert werden, wozu auch die Zwecke der Verarbeitung sowie die Rechte der betroffenen Person gehören. Auch muss die Einwilligung für die betroffene Person unmissverständlich und in leicht verständlicher Sprache formuliert sein.
Fazit
Die Einwilligung ist ein zentrales Thema im Datenschutz. Sie regelt die Zustimmung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und ist in vielen Bereichen des Datenschutzes relevant. Wichtig ist, dass die Einwilligung freiwillig, informiert und unmissverständlich erfolgt und jederzeit widerrufbar ist.
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