Als Datenschutzbeauftragte ist es unsere Aufgabe, transparent und verständlich zu erklären, was eine betroffene Person ist. Eine betroffene Person bezieht sich auf eine natürliche Person, deren personenbezogene Daten von einem Datenverantwortlichen oder einer Organisation verarbeitet werden. Im Allgemeinen spricht man davon, dass eine Person betroffen ist, wenn ihre personenbezogenen Daten in irgendeiner Weise verarbeitet, gespeichert, genutzt oder gelöscht werden.
Die Ursprünge des Begriffs betroffene Person liegen in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGV), die im Mai 2018 in Kraft getreten ist. Dadurch sollen die Rechte von betroffenen Personen in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gestärkt und der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU verbessert werden.
Im Kontext des Datenschutzes gilt das Konzept der betroffenen Person weitreichend. Es betrifft sowohl Kunden als auch Angestellte, Bürger und Website-Besucher, wenn ihre personenbezogenen Daten in irgendeiner Weise verarbeitet werden. Es ist wichtig zu betonen, dass Personen unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht, ihrer Herkunft oder Nationalität betroffen sein können.
Synonyme oder verwandte Begriffe für betroffene Person könnten in diesem Kontext „betroffene Partei“ oder „betroffene Personendaten“ sein. Es ist jedoch zu beachten, dass keine dieser Alternativen die Bedeutung und den Kontext des Begriffs bedroffene Person vollständig erfassen können.
Es ist auch wichtig, den Unterschied zwischen betroffenen Personen und anderen Personen klar zu machen, insbesondere im Vergleich zu Datenverarbeitern. Im Gegensatz zu Datenverarbeitern haben betroffene Personen das Recht, Einsicht in ihre personenbezogenen Daten zu erhalten, diese zu korrigieren, zu löschen oder ihre Verarbeitung einzuschränken. Datenverarbeiter hingegen sind in der Regel Organisationen oder Einzelpersonen, die personenbezogene Daten verarbeiten, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen.
Abkürzungen oder Akronyme für betroffene Personen gibt es keine.
In Bezug auf die Kontextbezogenen Hinweise kann es hilfreich sein, auf die Bedeutung von betroffenen Personen in Bezug auf die Offenlegung von personenbezogenen Daten hinzuweisen. Jede Organisation, die personenbezogene Daten verarbeitet, muss transparent sein und sicherstellen, dass betroffene Personen sowohl über ihre Daten informiert als auch um deren Einwilligung gebeten werden, bevor diese Daten verarbeitet werden. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass Organisationen im Einklang mit den einschlägigen rechtlichen Vorschriften und Bestimmungen handeln.
Insgesamt ist es wichtig zu betonen, dass betroffene Personen alle Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten haben und dass Datenschutzbeauftragte und Organisationen ihre Pflichten ernst nehmen und sicherstellen müssen, dass sie im Einklang mit den einschlägigen Datenschutzbestimmungen handeln.