Als Datenschutzbeauftragter sind wir häufig damit konfrontiert, was der Begriff „Legitimes Interesse“ bedeutet und wie er im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstehen ist. Im Folgenden werden wir diesen Begriff näher erläutern, um Ihnen eine klare Vorstellung davon zu vermitteln, was er bedeutet und wie er im Datenschutzkontext angewendet wird.
Definition:
Das legitime Interesse ist ein Begriff, der in der DSGVO verwendet wird, um die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu beschreiben. Das bedeutet, dass ein Unternehmen oder eine Organisation eine Verarbeitung personenbezogener Daten durchführen darf, wenn es dafür ein berechtigtes Interesse gibt. Ein berechtigtes Interesse kann zum Beispiel vorliegen, wenn die betroffene Person ein Kunden- oder Mitgliedschaftsverhältnis mit dem Unternehmen hat oder wenn das Unternehmen berechtigt ist, sich gegen rechtliche Ansprüche zu verteidigen.
Herkunft:
Das Konzept des legitimen Interesses hat seine Ursprünge im deutschen Recht, genauer gesagt im Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Kontext und Anwendungsbereich:
Das legitime Interesse findet Anwendung, wenn ein Unternehmen bzw. eine Organisation personenbezogene Daten verarbeitet und dabei kein explizites Einverständnis der betroffenen Person vorliegt. Anders als bei anderen rechtlichen Grundlagen wie der Einwilligung oder Vertragserfüllung muss das Unternehmen Antworten finden auf Fragen wie „Gibt es ein berechtigtes Interesse, das die Verarbeitung notwendig macht?“ oder „Wie kann das Unternehmen gewähren, dass die Interessen der betroffenen Person gewahrt bleiben?“
Synonyme und verwandte Begriffe:
Verwandte Begriffe sind unter anderem „berechtigte Interessen“, „Interessenabwägung“ und „Interessenbeteiligungen“. Synonyme sind uns für diesen Begriff nicht bekannt.
Unterscheidung zu ähnlichen Begriffen:
Es gibt andere rechtliche Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten wie Einwilligung, Vertragserfüllung oder gesetzliche Verpflichtungen. Die Unterscheidung zu diesen ist wichtig, da bei jedem rechtlichen Grundlagen unterschiedliche Voraussetzungen gegeben sein müssen.
Abkürzungen und Akronyme:
Es sind keine speziellen Abkürzungen oder Akronyme bekannt.
Kontextbezogene Hinweise:
Beispielsweise kann ein legitimes Interesse vorliegen, wenn das Unternehmen eine bestimmte Dienstleistung anbietet und hierbei die Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig ist. Dabei muss das Unternehmen jedoch auch berücksichtigen, dass die Interessen der betroffenen Person gewahrt bleiben und diese der Verarbeitung nicht widersprochen hat.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das legitime Interesse ein wichtiger rechtlicher Grundlage in der Verarbeitung personenbezogener Daten ist. Unternehmen und Organisationen müssen sicherstellen, dass diese Grundlage korrekt angewendet wird und die Interessen der betroffenen Person gewahrt bleiben.
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