Was ist ein Auftragsverarbeiter?

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Ein Auftragsverarbeiter ist in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) definiert als eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder jede andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Der Auftragsverarbeiter ist somit ein externer Dienstleister, der im Namen und auf Anweisung des Verantwortlichen tätig wird.

Die Herkunft des Begriffs ist nicht bekannt, da er speziell für die DSGVO definiert wurde. Der Kontext und Anwendungsbereich sind jedoch sehr breit gefächert und betreffen Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Branche. Jeder, der personenbezogene Daten verarbeitet, kann ein Auftragsverarbeiter sein.

Synonyme oder verwandte Begriffe sind nicht direkt vorhanden, jedoch wird häufig auch der Begriff „Dienstleister“ in diesem Zusammenhang verwendet.

Eine wichtige Unterscheidung zu einem anderen Begriff, dem Verantwortlichen, muss getroffen werden. Der Verantwortliche ist diejenige Person oder Stelle, die über den Zweck und die Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet. Der Auftragsverarbeiter hingegen führt die Verarbeitung im Namen und auf Anweisung des Verantwortlichen durch.

Abkürzungen oder Akronyme sind hier nicht vorhanden, da es sich um einen speziell definierten Begriff handelt. Jedoch sollte unbedingt beachtet werden, dass der Auftragsverarbeiter vertraglich als solcher benannt und seine Pflichten definiert werden müssen. Es sollten auch regelmäßige Überprüfungen des Auftragsverarbeiters auf Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften durchgeführt werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Auftragsverarbeiter für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen genauso verantwortlich ist wie der Verantwortliche selbst. Als Datenschutzbeauftragter sollten wir daher sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter rechtskonform und sicher abläuft.

Insgesamt kann gesagt werden, dass der Auftragsverarbeiter ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzes ist. Die DSGVO legt sehr deutlich fest, welche Pflichten er hat und welche Verantwortung er trägt. Als Datenschutzbeauftragter sollten wir immer im Auge behalten, dass der Schutz personenbezogener Daten eine wichtige Aufgabe für jeden ist, der damit zu tun hat.