Was bedeutet der Transfer von Daten in Drittländer?

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Als Datenschutzbeauftragter beschäftigen wir uns oft mit Fragen zum Transfer von Daten in Drittländer. Das bedeutet, dass personenbezogene Daten von der Europäischen Union (EU) in andere Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übertragen werden. In diesem Glossareintrag möchten wir Ihnen eine umfassende Erklärung für den Transfer von Daten in Drittländer geben.

Definition:
Der Transfer von Daten in Drittländer ist der Begriff für die Übertragung personenbezogener Daten von der EU in Länder außerhalb des EWR. Dabei handelt es sich um eine Datenübertragung, die über die Ländergrenzen hinausgeht und andere Rechtsordnungen betrifft.

Herkunft:
Der Begriff „Transfer von Daten in Drittländer“ stammt aus der EU-Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO).

Kontext und Anwendungsbereich:
Der Transfer von Daten in Drittländer betrifft Unternehmen oder Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern in ein Drittland übertragen. Diese Übertragung kann auf verschiedene Weise erfolgen, zum Beispiel durch Nutzung von Cloud-Diensten oder Outsourcing von Dienstleistungen in Drittländern.

Synonyme und verwandte Begriffe:
Synonyme für den Transfer von Daten in Drittländer sind „Datenbewegungen“ oder „Datenexporte“. Verwandte Begriffe umfassen „Safe-Harbor-Abkommen“ und „Privacy Shield“.

Unterscheidung zu ähnlichen Begriffen:
Der Transfer von Daten in Drittländer unterscheidet sich vom nationalen Datenexport, bei dem Daten innerhalb eines Landes übertragen werden. Außerdem unterscheidet sich der Transfer von Daten in Drittländer von der Übertragung personenbezogener Daten innerhalb des EWR.

Abkürzungen und Akronyme:
Für den Transfer von Daten in Drittländer gibt es keine spezifischen Abkürzungen oder Akronyme. Je nach Kontext kann jedoch die Bezeichnung „Datenübermittlung“ oder „Datenexport“ verwendet werden.

Kontextbezogene Hinweise:
Beim Transfer von Daten in Drittländer besteht für Unternehmen und Organisationen oft das Risiko, dass sie gegen die Datenschutzbestimmungen der DSGVO verstoßen. Um dies zu vermeiden, müssen die Unternehmen sicherstellen, dass die Übertragung personenbezogener Daten in Drittländer auf eine rechtmäßige Art und Weise erfolgt.

Um dies zu gewährleisten, sind verschiedene Mechanismen verfügbar, wie zum Beispiel die Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules (BCRs). Unternehmen sollten sich gründlich über die erlaubten Mechanismen informieren, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen der DSGVO erfüllen.

Zusammenfassung:
Der Transfer von Daten in Drittländer ist ein sensibles Thema, das Unternehmen und Organisationen betrifft, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern in ein Drittland übertragen. Es ist wichtig, dass Unternehmen sich über die erlaubten Mechanismen informieren, um den Datenschutz von Personen ausreichend zu gewährleisten.

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